Bieterangaben durchleuchten

nextbau

Mit nextbau stellen Sie die Bieterangaben auf die Probe. Per EFB-Preisspiegel erkennen Sie glasklar, wo solide kalkuliert wurde. Ungereimtheiten und Einsparpotentiale in den Angeboten decken Sie mit der ABC-Analyse mühelos auf. Sicher vor der Vergabe!

  • ➔ Preisspiegel mit Idealbieter

    Übersichtlicher Vergleich aller Bieter zu Ihrer Ausschreibung. Wahlweise in Euro oder Prozent. Die Angebote lesen Sie einfach per GAEB-Import ein.

  • ➔ Ungereimtheiten schnell erkannt

    Dank ABC-Analyse entdecken Sie Positionen mit auffällig hohem Anteil an der Angebotssumme sofort. Im Vergleich der Bieter besonders aufschlussreich!

  • ➔ Preiskalkulation durchschauen

    Der EFB-Preisspiegel macht Ihnen sichtbar wie kalkuliert wurde:Anteil der Lohn- und Baustoffkosten, vom Bieter eingerechneter Deckungsbeitrag, kalkulierte Stundensätze und Umsatz/h. Plausibilitätskontrolle durch automatisch errechnete Gesamtstunden. Vorab-Einschätzung für Ansprüche im Nachtragsfall.

Was genau ist der EFB-Preisspiegel?

Die EFB-Preis (Einheitliche Formblätter-Preis) sind bei öffentlichen Bauvorhaben regelmäßig vom Bieter den Verdingungsunterlagen beizufügen. Doch auch privaten Bauherren steht es frei, die Abgabe der EFB-Formblätter zu vereinbaren. In den EFB-Preis legt der Bieter die Kalkulationsbasis seines Angebots offen.

Werden zu einer Ausschreibung mehrere Angebote eingereicht, macht der EFB-Preisspiegel diese anhand spezifischer Kalkulations-Kennwerte aus den EFB-Formblättern vergleichbar. Selbst wenn die Bieter ganz unterschiedlichen Kalkulationsverfahren verwendet haben.

Diese aufschlussreichen Kalkulationsdetails der Bieter werden für Sie mit dem EFB-Preisspiegel sichtbar: Anteile für Lohn- und Baustoffkosten, Summe der Einzelkosten, Summen der Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Deckungsbeitrag, errechnete Gesamtstunden, Stundensätze, Umsatz je Stunde. Außerdem ein prozentualer Vergleichswert für die Ansprüche der unterschiedlichen Bieter im Fall von Nachträgen.