Wie nützt mir die Ausgleichsberechnung?
Nach VOB/B § 2 Nr. 3 steht dem Auftragnehmer bei Mengenminderungen um mehr als 10 Prozent ein Ausgleich für die auf die entfallenen Mengen kalkulierten Anteile von Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten zu. Allerdings nur soweit diese nicht durch Mengenerhöhungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden. Die dafür nötige aufwändige Berechnung führt nextbau automatisch durch. Mühsame Einzelnachweise entfallen. Es genügt, die Berechnung einmal für alle Positionen durchzuführen.
Die Ausgleichsberechnung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Einheitspreise. Es müssen also keine Preise für Nachträge neu ausgehandelt werden. Das schafft Einvernehmen, spart Nerven und kann zukünftige Aufträge sichern.